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Pro Talentrang schließt sich Spähern ein Tier (Falke, Hund, Pferd, Wolf usw.), Zauberwirkern ein Kleintier (Katze, Kröte, Rabe usw.) und Paladinen ein Schlachtross an. Ein Druide kann jede Art von Tier bis Größenkategorie “groß” (DS4 S. 104) wählen.
\nDie treuen Tiere befolgen einfache, einsilbige Befehle wie „Platz!“ und „Fass!“ und haben Verstand +1, auch wenn mit ihnen keine intelligente Kommunikation möglich ist und sie auch nicht zum heimlichen Auskundschaften etc. abgerichtet werden können. Ein Vertrauter gewährt seinem Besitzer, sofern er nicht mehr als AU x 5 (des Charakters) in Metern von ihm entfernt ist, einen Bonus von +1 auf einen von zwei Kampfwerten:
\nKlasse | \nVertrautenbonus | \n
---|---|
Späher | \nInitiative oder Schießen | \n
Zauberwirker | \nZaubern oder Zielzaubern | \n
Paladin | \nAbwehr oder Schlagen | \n
Der zu erhöhende Kampfwert wird bei Erhalt des Vertrauten ausgewählt.
\nWird ein Vertrauter getötet, erleidet der Charakter im selben Moment W20/2 nicht abwehrbaren Schaden und der Bonus auf den Kampfwert erlischt. Wird der Vertraute nicht wiederbelebt, kann für seinen Talentrang ein neuer Vertrauter gewählt werden, allerdings erst nach frühestens W20 Wochen. Bis dahin hat der Charakter temporär KÖR-1.
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