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Pro Talentrang kann der Blutmagier einmal pro Kampf (außerhalb eines Kampfes beliebig oft) versuchen, sich mit der Kraft des eigenen Blutes zu heilen (zählt als eine freie Aktion, die einmal pro Runde möglich ist), was allerdings auch misslingen kann.

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Der Charakter würfelt dafür mit einem Probenwert gleich seiner eigenen Stufe.

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Bei einem Erfolg wird er um das doppelte Probenergebnis geheilt, bei einem Misserfolg erleidet er jedoch nicht abwehrbaren Schaden gleich seinem doppelten Talentrang. Bei einem Patzer ist das Talent außerdem W20 Stunden nicht mehr einsetzbar.

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Wird bei der blutigen Heilung das Talent @Compendium[ds4.talents.AM8Wp2ZVwWgbUXQz]{Macht des Blutes} angewendet, wird als dessen Bonus das Attribut KÖR bzw. GEI verwendet, was immer höher ist.

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